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Versicherungsaufsichtsgesetz
Zum Werk Der Kommentar basiert auf dem am 1.1.2016 in Kraft getretenen neuen Versicherungsaufsichtsgesetz. Dieses vollzieht die Vorgaben der europäischen Solvabilität II-Richtlinie nach, welche insbesondere in den Bereichen Eigenmittelausstattung, Geschäftsorganisation, Aufsichtsregime und Publizitätspflichten zu wesentlichen Veränderungen geführt hat. Vollkommen neu ist auch das Regelungskonzept, das auf mehreren Ebenen ansetzt und das Gesetz in europäische Detailregelungen (Solvabilität II-Verordnung) einbettet. Ergänzend zum ...

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